Länderfinanzausgleich

Länderfinanzausgleich
Lạ̈n|der|fi|nanz|aus|gleich 〈m. 1; Rechtsw.〉 Finanzausgleich der Bundesländer untereinander u. durch den Bund, der den finanzschwachen Ländern zugutekommt

* * *

Lạ̈n|der|fi|nanz|aus|gleich, der:
1. Ausgleich der anfallenden Einnahmen u. Ausgaben zwischen den einzelnen Bundesländern.
2. Finanzausgleich.

Universal-Lexikon. 2012.

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